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Forum: TÜV, Recht und Versicherungen

Thema: ABE für Legale Xenon Nachrüstung vor Bj. 1.7.2000
Nachricht Tino85 (38)

23.09.2010 10:42 Zitieren
sorry ist kaum lesbar und fehlt rechts nen stück musst im album gucken
Nachricht Rufus (50)

23.09.2010 11:18 Zitieren
...nach den bei uns geltenden straßen-verkehrsrechtlichen Bestimmungen können für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehr- Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die entsprechenden EU-Richtlinien angewendet werden. Die Scheinwerfer müssen jedoch in jedem Falle bauartgenehmigt sein. Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sind zulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird betsätigt,dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).

In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsan-lagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird. Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in-zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden. Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattetwurden,denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben....

Für das Forum interessantes Fazit:

alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eineABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...



ZUSATZ!

Es gibt für NACHRÜST-XENON und besonders für diese BASTELSETS und aus EBAY & FAQ, und so weiter keinen TÜV.

Sollte jemand eine Gefallenseintragung erhalten, darf/ kann dich jede Polizeistreife anhalten und nach der nötigen Betriebserlaubnis für Xenon fragen und dich nochmals zum TÜV/DEKRA schicken. Und diese gibt es nur vom Hersteller also AUDI oder vom XENON-Scheinwerfer-HERSTELLER und den gibt es nicht bei den Nachrüst-Sets. Ausserdem wisst ihr ja selber was bei einen UNFALL passiert. Fahren ohne Versicherungsschutz und Teilschuld (min 30%) sind die normalen Vorgehensweisen bei solchen BASTELARBEITEN.

XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es miit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.
Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT.
Nachricht Tino85 (38)

23.09.2010 14:21 Zitieren
Das ist ja mal ausführlich=)*******Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 UND deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde******    für mich lese ich aber da nen und,das heißt bis zu dem und gilt das und nach dem und gilt das. Am ende liegt es eh bei der Polizei ob weiterfahrt oder nicht.Dann erklär mir doch mal wie ich das xenon legal reinbekomme.Meinst du mit der SRA und der ALR+hella Linse bekomm ich das nicht hin?Bis 500euro wäre es mir ja wert aber drüber nicht.Wobei ich sagen muss ich finde es gefärlicher wenn ich so fahre da ich grad mal 5meter im Dunklen sehe trotz richtiger einstellung. Wenn ich 100watt birnen reinmache sind die genauso Hell wie bei anderen 55watt warum auch immer. Blenden tun die xenons nicht mehr als bei anderen auch die es serienmässig haben.   Also wenn ich Nachts nen Kind überfahre weil ich es zuspät sehe ist das anscheinend Ok.Komisches Gesetz
Nachricht MarcusOCT (53)

24.09.2010 19:16 Zitieren

Hi,

Zitat:
23.09.2010 10:39 von Nachricht Tino85

1:Pass mal auf mit deinen Äusserungen. Es ist ein Thema wo ich meine Erfahrung beigetragen habe.2: Woher willst du das wissen das ich es mit absicht in Betrieb genommen habe?Mein Name ist Hase und ich hab keine ahnung nur nen stück papier im Handschuhfach. Ausserdem kannste das ja mal bei der Kba nachlesen den irgentwas muss da dran sein und ich wette wenn ich die reinigungsanlage und die ultraschall regulierung verbaut habe es auch eingetragen bekomme.Es ist das gleiche wie mit der frontscheiben tönung.Die meisten sagen darf man nicht,ich sag darf man doch.Muss nur unter sicherheitsfolie laufen.hab damit noch nie probleme beim tüv gehabt obwohl ich den extra drauf hingewiesen habe da ich versuche alles legal zu halten.hab noch nichtmals mehr ne nummer drin da die mit den jahren abgerubbelt ist.kannst ja in meinem fahrzeugschein mal nachlesen.Ist nen Bild von eingestellt hoffe kann man gut lesen.

Komisch das solche Leute wie du immer heulen, wenn wir denen mal die Realität vorhalten.

Dann zum Thema das du keine Ahnung hast, das Unterstreiche ich mal voll und ganz.

Selbst wenn du mit der Masche kommst, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Desweiteren ist es nunmal so, das Eingetragen nicht automatisch auch legal heißt.

Nur soviel mal dazu.

Zum Thema Folie, auch da les dir mal die Gesetzlichen Bestimmungen durch, bzw. was bei den Sicherheitsfolien im Gutachten bzw. der BE steht.

Aber das ist ja dann wieder das Thema mit der Ahnung ;)

 

Nachtrag:

das mit vor 2000 bezieht sich auch auf das Datum der Umrüstung.

Sprich bei Umrüstung vor 2000 kann die aLWR und die SRA entfallen.

Also mit nem 98er 3er wirst du 2010 kein Xenon mehr nachgerüstet/eingetragen bekommen, auch wenn der 98er schon teilweise vom Werk aus mit Xenon ausgeliefert wurde.

 

Aber wir die da täglich mit zu tun haben, sind ja alle blöde

 

 

 

 



Zuletzt editiert am 24.09.2010 19:27
Gruß Marcus www.opel-competition-team.de www.dasopelforum.de
Nachricht Rufus (50)

24.09.2010 19:30 Zitieren
Richtig.......xD.
Nachricht BadHirsch (38)

24.09.2010 19:45 Zitieren
hatte ich grad was von 100watt birnen gelesen?....ohhh ja mach die rein :):)...dann riecht das sehr schnell im auto sehr merkwürdig ;););)...vorallem wenn man das licht ab und an aus und wieda amacht^^
Ein BadHirsch braucht keine Signatur! :-)
Nachricht diabolic (41)

27.09.2010 00:17 Zitieren
... zum thema hiv-kit ist ja schon alles gesagt worden ;)

am coolsten sind doch aber jene leute,
die sich schon zubehörscheinwerfer in nem
baumarkt gekauft haben, bei denen ja noch nen zettel
dabei ist und es noch auf dem scheinwerfer drauf steht,
dass die nutzung dieser hiv-xenonkits untersagt ist, es
dann aber trotzdem machen und die karre dann abbrennt.

das geilste was ich bisher gesehen habe, war nen hiv-vorschaltmodul,
das auf der batterie verschraubt war

(also mit selbstschneidenden schrauben durch die batteriehülle durch)

Nachricht Freakazoid (46)

12.12.2010 15:07 Zitieren
Oh..kann man die Immunschwäche Krankheit HIV jetzt schon kaufen? Das Kit heisst HID...High Intensity Discharge ;)


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